Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen
1.1 Veranstalter
1.2 Die Ansprechpartner
1.3 Name der Veranstaltung
1.4 Der Veranstaltungsort
1.5 Gerichtsstand, anzuwendende Rechtslage
1.6 Ansprüche der Käufer
2. Ticket Kauf
2.1 Zugang auf der Franco (Jahreszahl)
2.2 Die Anmeldung
2.3 Ticket & Bändchen
2.4 Rücktritt und Nicht-Teilnahme
2.5 Weitergabe
2.6 Preisliste
2.7 Zahlungstermine
2.8 Rechnungen & Bestätigungen
3. Werbung
4. Schlussbestimmungen
4.1 Hausregeln
4.2 Sicherheit vor Ort
4.3 Verlust von Gegenständen
5. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung
Franco-Ticket-AGB’s
1. Allgemeine Informationen
1.1 Veranstalter
Franco Bamberg e.V.
Schafsweide 3
96123 Litzendorf
E-Mail: franco-bamberg@gmx.de
1.2 Die Ansprechpartner
Der Ansprechpartner ist: Larissa Paulus
1.3 Name der Veranstaltung
Der Name der Veranstaltung ist „Franco“. Hierbei hinzu kommt die Jahreszahl, in der die Veranstaltung stattfindet.
1.4 Der Veranstaltungsort
Konzert – und Kongresshalle Bamberg
Mußstraße 1
96047 Bamberg
1.5 Ansprüche der Käufer:
a). Reklamierungen bzw. Änderungen müssen in der Ticketbestellung über die Seite www.pretix.eu selbstständig geändert werden.
b). Die Franco Bamberg e.V. und die Aussteller halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Helfer, Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragsverhältnisses hinaus. Sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die der Käufer zur Erfüllung des Vertrages bekannt werden, werden vertraulich behandeln.
Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten über die Veranstaltung hinaus verwenden oder verwerten.
c). Sofern der Käufer möchte, kann er eine Rechnung zu seinem Ticketkauf beantragen Dies geschieht über die Ticketbestellung auf der Seite www.pretix.eu.
2. Ticket Kauf
2.1 Zugang auf der Franco (Jahreszahl)
Zugang zu der Veranstaltung darf nur, wer ein gültiges Ticket & Stoffband besitzt.
2.2 Die Anmeldung
a). Die Anmeldung muss über die Homepage in elektronische Form eingereicht werden.
Tickets hier bestellen
Hierbei muss ein Formular ausgefüllt werden, dieses wird zu gegebener Zeit eingefügt Beziehungsweise, bei Ablauf des Vorverkaufs rausgenommen.
b). Eine Zusage kann erst genehmigt werden, wenn die „Franco-Ticket-AGB’s“ gelesen und akzeptiert wurden.
c). Die Franco Bamberg e.V. behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
d). Die Käufer geben sich damit einverstanden, sich an die Hausordnung und Veranstaltungsregeln zu halten.
2.3 Tickets & Bändchen
a). Für den Kauf erhalten Sie die Anzahl an gekauften Ticket & Bändchen des zutreffenden Jahres. Die Weitergabe der Bändchen & Tickets an Dritte ist untersagt.
b). Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes bekommt der Käufer an der Vorverkaufskasse gegen Vorzeigen des Ticket-Codes seine Eintrittskarte/-n & Bändchen, danach ist das Betreten der Veranstaltung nur mit diesen gestattet.
c). Bei Missbrauch oder Weitergabe an Dritte werden alle fälschlichen Eintritte in Rechnung gestellt.
d). Der Verlust der Tickets ist umgehend dem Kasse zu melden.
2.4 Rücktritt und Nicht-Teilnahme
Unbezahlte oder kostenlose Tickets können bis zwei Wochen vor der Convention storniert werden. Bereits bezahlte Tickets können bis eine Woche vor der Convention gegen eine Gebühr von 1€ storniert werden. Danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Für das nicht besuchen und abholen der Bändchen wird keine Gutschrift oder Rücküberweißung ausgestellt..
2.5 Weitergabe
Gekaufte Ticket-Codes können bis eine Woche vor der Convention weiterverkauft werden. Hierzu kann im Ticket-Formular über die Seite www.pretix.eu die Daten geändert werden.
2.6 Preisliste
a). Die Preisliste ist auf der Franco Homepage hinterlegt.
b). Sonderkonditionen wie Kleinkind-Ticket oder Sonstiges können auf der Franco Homepage eingesehen werden.
2.7 Zahlungstermine
a). Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal.
b). Die Überweisung muss innerhalb 14 Tage nach Empfangsbestätigung erfolgt sein.
c). Sollte der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen getilgt sein, werden die Tickets wieder frei gegeben.
2.8 Rechnungen & Bestätigungen
a). Käufer können sich eine Rechnung über ihren Kauf erhalten.
3. Werbung
a). Werbung von jeglicher Art muss von der Franco Bamberg e.V. bestätigt werden.
b). Werbung die zur Verschmutzung oder Unfällen führte, wird die Haftung und Rechnung an den Bewerbenden weiter geleitet.
c). Werbung darf auf der Standfläche ausgelegt werden.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Hausregeln
Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Hausregeln des Veranstaltungsortes.
4.2 Sicherheit vor Ort
Jede Rechtsperson haftet für sein Handeln selbst.
4.3 Verlust von Gegenständen
a). Bei Verlust von Utensilien aller Art werden an der Veranstaltung im Con-Büro gelagert und kann nachgefragt werden. Kann der Gegenstand zugeordnet werden, wird dieser ausgehändigt.
b). Sollte der Gegenstand nicht abgeholt werden, wird dieser 1 halbes Jahr bei der Franco Bamberg e.V. zurück gelegt. Der Gegenstand kann per E-Mail nachgefragt werden und wird nach Zuordnung übergeben.
c). Sollte eine Fundsache versendet werden, wird dieser erst nach Überweisung des Portos versendet.
5. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung
a). Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend, endgültig, in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, bei Vorliegen zwingender, nicht von ihm verschuldeter Gründe oder wenn höhere Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Terror, massiver Ausfall oder Störung von Verkehrs-, Versorgungs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordert. Der Aussteller besitzt in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch entstehenden Schäden.
b). Fälle höherer Gewalt, die den Veranstalter oder seine Servicepartner ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindern, entbinden den Veranstalter bis zum Wegfall der höheren Gewalt von seinen Verpflichtungen. Der Veranstalter wird den Käufer hiervon unverzüglich unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Eingriffe werden – sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstalter verschuldet sind – einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.