Die nächste Franco findet am 31.05. & 01.06.2025 statt.

 Nur noch 47 Tage 20 Stunden 22 Minuten!

Tickets sind ab sofort hier erhältlich.

Cosplaywettbewerb Anmeldung

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Auftritt

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Du kannst deine Audio Dateien auch erst später an cosplay.franco.bamberg@gmail.com senden.
Wir brauchen
Regeln
Cosplaywettbewerb Regeln

Teilnahmebedingungen für den Cosplaywettbewerb auf der FranCo Bamberg

1.) Teilnahme
1.1) Die Teilnahme am Cosplaywettbewerb ist sowohl als Einzel (Solo) oder als Gruppe (Duo oder
Trio) möglich.
1.2) Alle Teilnehmenden müssen für den Tag des Wettbewerbes in Besitz eines gültigen Tickets sein.
Die FranCo Bamberg stellt keine Tickets.
1.3) Aufgrund der erhöhten Nachfrage ist eine Anmeldung zum Cosplay Wettbewerb ab sofort über das
Formular auf unserer Website möglich. Sollten bis Anmeldeschluss noch offene Plätze vorhanden sein,
behält es sich die Franco Bamberg vor, die Anmeldung vor Ort zu eröffnen, bis keine Plätze mehr vorhanden
sind.
1.4) Die Teilnahme am Wettbewerb ist ab 14 Jahren gestattet.
1.5) Eine Teilnahme in Solo- und Gruppenkategorie gleichzeitig ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
1.6) Der Treffpunkt, sowie der Zeitplan des Wettbewerbs wird im Vorfeld per E-Mail kommuniziert, im
Falle einer vor Ort Anmeldung wird dies über das Con-Büro kommuniziert.

2.) Kostüme
2.1) Die Kostüme aller Teilnehmenden Personen müssen nicht zwingend selbst hergestellt worden sein.
Gekaufte, Geliehene oder teils in Auftrag gegebene Kostüme sind ebenso zugelassen. Dies sollte jedoch
wahrheitsgemäß bei der Bewertung der Jury angegeben werden.
Kostümteile, welche der/die jeweilige PartnerIn unterstützt oder angefertigt hat, werden als selbstgemacht gewertet.
2.2) Erlaubt sind alle Kostüme aus jeglicher Art Medien. Verfassungswidrige Kostüme werden vom Wettbewerb ohne Ausnahme ausgeschlossen. Bei zu freizügigen Kostümen behält es sich die Wettbewerbsleitung vor, diese ebenfalls auszuschließen. Sollten hier Unsicherheiten bei der Kostümwahl entstehen, kann dies jederzeit am Conbüro oder im Vorfeld unter (cosplay.franco.bamberg@gmail.com) abgefragt werden. Eigenkreationen sowie Fanarts sind ebenfalls gestattet.
2.3) Die Kostüme von Gruppenteilnehmenden müssen nicht zwingend derselben Serie/Anime/Manga/
Comic/Novel o.ä. stammen.
2.4) Requisiten, welche dem Kostüm zugehörig sind, dürfen ausschließlich stumpfe Replikationen sein.
Scharfe oder originale Waffen sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet und führen bei Missachtung
zum sofortigen Ausschluss des Wettbewerbs.
Hier gelten ebenfalls die Hausregeln zu Cosplaywaffen.

3.) Bühnenelemente
3.1) Zusätzliche Bühnenrequisiten sind gestattet, sofern diese nicht zu groß sind. (Max. 1x2x1m, es sollte
durch eine Tür passen, bei Unklarheiten kann sich hier über die E-Mail Adresse erkundigt werden.)
3.2) Diese Bühnenelemente sollten eigenständig stehen können.
3.3) Ein sogenannter „Stage-Ninja“ ist erlaubt.
3.4) Hand-Props welche nicht direkt zum Kostüm gehören, aber von den Teilnehmenden Personen getragen werden können, sind gestattet.

4.) Dateien
4.1) Zugelassene Dateiformate für Audio und Video sind: MP3 (Audioformat) und MP4 (Videoformat).
Sollte ein Video eingereicht werden, muss dieses auf 720p oder 1080p komprimiert werden.
Als Hintergrundbilder können nur Dateien im JPG Format eingereicht werden im Format 1280×720 (HD
Format) oder 1920×1080 (Full-HD)
4.2) Alle Audio- und Videodateien müssen rechtzeitig zur Abgabefrist eingereicht werden, andernfalls
wird diese nicht mehr angenommen. Der Abgabezeitpunkt wird durch die Wettbewerbsleitung in der
Bestätigung der Teilnahme per E-Mail kommuniziert.
4.3) Es kann bei der Anmeldung ein Headset oder ein Handmikrofon angegeben werden.

5.) Auftritt
5.1) Soloteilnehmende haben 01:30min für ihren Auftritt Zeit, Gruppenteilnehmende 03:00min.
Eine Unterschreitung des Zeitlimits ist natürlich gestattet und wirkt sich nicht negativ auf die Bewertung
aus.
5.2) Wir erwarten von unseren Teilnehmenden faires und vernünftiges Handeln, sowohl gegenüber
anderen Teilnehmenden als auch HelferInnen und Orga-Mitgliedern.
5.3) Anweisungen der HelferInnen, sowie der Orga ist stets folge zu leisten.
5.4) Die Bühne sollte nicht verschmutzt werden. Eine Benutzung von sogenannten „Streamern“ ist erlaubt, sofern die Teilnehmenden diese eigenständig wieder entfernen können und eine mögliche Verletzungsgefahr von Jury oder Publikum ausgeschlossen ist.
5.5) Die Technik wird der FranCo Bamberg gestellt, daher muss mit dieser sorgsam umgegangen werden. Jegliche Technik wird nur von HelferInnen der FranCo Bamberg angebracht und abgenommen
5.6) Darstellungen extremer Gewalt oder sogenannten Gore-Auftritten sind nicht gestattet und führen
zum sofortigen Ausschluss des Wettbewerbes.
5.7) Das werfen von Gegenständen ins Publikum oder in Richtung der Jury ist nicht gestattet.

6.) Jury und Bewertung
6.1) Die Jury setzt sich aus 3 Personen zusammen, um eine Varianz der unterschiedlichen Disziplinen
aufweisen zu können.
6.2) Die Bewertung der Kostüme erfolgt im Anschluss an den Auftritt der teilnehmenden Personen. Alle
Rückfragen der Jury zum Kostüm sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
6.3) Im Rahmen der Bewertung haben die Teilnehmenden Zeit, der Jury die Verarbeitung, Änderungen
oder ähnliches an den entsprechenden Kostümen mitzuteilen.
6.4) Der Cosplaywettbewerb setzt den Auftritt der Teilnehmenden Personen in den Fokus und wird damit höher gewertet als das Kostüm.

7.) Sonstiges
7.1) Die jeweiligen SiegerInnen in den Kategorien werden jeweils mit dem 1., 2., und 3. Platz gekürt.
Die Jury kann sich das Recht vorbehalten, bei besonderer Leistung und ohne Kommunikation im Vorfeld,
Sonderpreise zu vergeben.
Diese können je nach Wettbewerb für unterschiedliche Leistungen vergeben werden.
7.2) Sachpreise können nicht in Geldpreise umgetauscht werden.
7.3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.
7.4) Nicht-Einhaltung des Regelwerkes, sowie unsportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden oder Personen der Franco Bamberg kann zum Ausschluss des Wettbewerbs führen.
7.5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Wertgegenstände der Teilnehmenden.